Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.05.1999 - 1 U 123/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2585
OLG Köln, 20.05.1999 - 1 U 123/98 (https://dejure.org/1999,2585)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.05.1999 - 1 U 123/98 (https://dejure.org/1999,2585)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 1 U 123/98 (https://dejure.org/1999,2585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schriftform; unbefristetes Mietverhältnis; Vertragsurkunde; Grundstücksmietvertrag; Heilung

  • Judicialis

    BGB § 125; ; BGB § 133; ; BGB § 566

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 125, 133, 566
    Sich widersprechende Klauseln in schriftlichem Mietvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sich widersprechende Klauseln in schriftlichem Mietvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Sich wiedersprechende Klauseln in schriftlichem Mietvertrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 1142
  • ZMR 1999, 760
  • BeckRS 1999, 30060409
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.02.1986 - V ZR 126/84

    Berücksichtigung von Vorstellungen der Vertragsparteien bei der Auslegung eines

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1999 - 1 U 123/98
    Dabei genügt nach der Rechtsprechung zwar, dass das Gewollte in der Urkunde angedeutet worden ist (BGH NJW-RR 1986, 1019 (1020)).
  • OLG Hamm, 26.11.2020 - 5 U 112/19

    In Bezug genommener Lageplan nicht beigefügt: Verstoß gegen Schriftform

    Die Schriftform wird im Übrigen auch dann nicht eingehalten, wenn der Vertrag (durch Auslegung nicht zu beseitigende) widersprüchliche Regelungen zu wesentlichen Punkten wie der Vertragslaufzeit bzw. dem Vertragsbeginn enthält (BGH, Urteil vom 02.11.2005 - XII ZR 212/03, BeckRS 2005, 13987; KG, Urteil vom 21.01.2016 - 8 U 164/15, BeckRS 2016, 5783 Rn. 16; OLG Köln, Urteil vom 20.05.1999 - 1 U 123/98, BeckRS 1999, 30060409; OLG Naumburg, Urteil vom 07.06.2011 - 9 U 213/10, BeckRS 2012, 11597; Leo, in: BeckOK, MietR, 20. Edition, Stand: 01.03.2020, § 550 BGB Rn. 102).
  • OLG Dresden, 10.08.2004 - 5 U 426/04

    Anforderungen an die Form eines befristeten Mietvertrages; Bezeichnung von

    Die Entscheidung des; Senats steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte zu der Frage, welche Angaben die Vertragsurkunde zur Laufzeit des Mietverhältnisse:; enthalten muss, damit die Form des § 566 BGB a.F. gewahrt ist (OLG Rostock NZM 2001, 426 und OLG Köln NZM 1999, 1142).
  • OLG Hamm, 05.06.2020 - 30 U 163/19

    Auch formbedürftige Vertragsklauseln sind auszulegen

    Mit einer Ausnahme befassen sich die Entscheidungen sämtlich mit Fällen, in denen die Formularverträge einerseits Regelungen zu einer bestimmten Mietdauer, andererseits aber auch solche für unbefristete Mietverhältnisse enthielten, so dass auch im Wege einer Auslegung nicht mehr hinreichend eindeutig zu bestimmen war, ob eine Befristung vereinbart sein sollte oder nicht (so OLG Köln, ZMR 1999, 760; OLG Rostock, ZMR 2001, 27; KG BeckRS 2016, 05783 und Senat, NJOZ 2017, 724).
  • KG, 21.01.2016 - 8 U 164/15

    Geschäftraummietvertrag: Wahrung der Schriftform bei unterschiedlichen Angaben

    Ist unklar, ob ein Mietvertrag befristet oder unbefristet werden soll, weil sowohl eine bestimmte Laufzeit vereinbart worden ist, als auch in derselben Urkunde die Klausel enthalten ist, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit laufe und ordentlich gekündigt werden könne, führt dies zur Formunwirksamkeit (vgl. Bub/Treier/Heile, Landwehr, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Auflage, II, Rdnr. 2483; vgl. OLG Köln NZM 1999, 1142; OLG Rostock NZM 2001, 426).
  • OLG Rostock, 18.12.2000 - 3 U 124/99

    Vorliegen eines Mietvertrags über die Nutzung eines Grundstückes bei fehlerhafter

    Beweis zu den mündlichen Absprachen anlässlich der Urkundenunterzeichnung durch Zeugenvernehmung kann, entgegen der Auffassung des Klägers, nicht erhoben werden, weil sich die Auslegung an dem oben genannten Gesetzeszweck des § 566 BGB zu orientieren hat (OLG Rostock OLGR 2000, 477; OLG Köln NZM 1999, 1142).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht